Rückkehr aus New York – Zoll und Steuern

Rückkehr aus New York - Zoll und Steuern

Bei der Rückkehr aus New York sollten Sie beachten, was und wie viel Sie zollfrei mitbringen dürfen, es gelten nämliche strenge Zollbestimmungen. Bringen Sie also nicht zu viel aus Ihrem New York Urlaub zurück! Egal ob ein Designermantel von Macy’s oder elektronische Geräte oder Gadgets, generell gilt, dass die Reisemitbringsel nur für den persönlichen Gebrauch, Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sein dürfen. Die Reisefreimenge, sprich der Warenwert, den Sie abgabefrei nach Deutschland einführen dürfen, beträgt 430 Euro pro Person (bei Jugendlichen unter 15 Jahren 175 Euro). Stellen Sie also vor Ihrem Abflug sicher, dass Sie nicht über diesen Wert eingekauft haben. Dann können Sie guten Gewissens den Ankunftsbereich in Deutschland durch den grünen Ausgang verlassen. Es empfiehlt sich übrigens die Kassenzettel aufzuheben, sodass Sie bei einer möglichen Stichprobe beweisen können, dass Sie unter der Reisefreimenge geblieben sind.

Contents

Was passiert, wenn ich die Reisefreimenge überschreite?

Sollte Sie in New York groß eingekauft haben, dann überschreiten Sie schnell die 430 Euro Reisefreimenge. Sie müssen in solch einem Fall eine Einfuhrabgabe verrichten, das heißt, Sie müssen einen Importzoll bezahlen. Wenn Sie für Ihre Einkäufe nicht mehr als 700 Euro pro Person ausgegeben haben, dann wird ein pauschalisierter Abgabesatz von 17,5% des Warenwerts fällig. Sollten Sie selbst diese Grenze überschritten haben, wird jeweils der Zollsatz für die eingeführten Waren, die Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer berechnet und fällig. Denken Sie also daran, wenn Sie zum Shoppen in New York unterwegs sind.

Was kann ich nach Deutschland mitbringen?

Sie können von (Designer-) Kleidung, Schuhen, Taschen bis hin zu Schmuck, Parfüm, Spielzeug, Souvenirs und elektronischen Geräten und Gadgets alles mit nach Deutschland bringen. Allerdings nur so lange der Wert der Einkäufe unter 430 Euro liegt, sonst müssen Sie, wie oben beschrieben, einen Importzoll bezahlen. Die Einfuhr von Lebensmitteln, Alkohol, Tabakwaren und Arzneimitteln ist grundsätzlich zugelassen, aber es gibt zahlreiche Einschränkungen, unter anderem auch was die Menge betrifft. Generell verboten sind: Kartoffeln, Kaviar vom Stör, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch, Milcherzeugnisse, Eier) und Wildpilze (Speisepilze bis zu 2 kg sind dagegen zugelassen). Deshalb können Sie Ihren Koffer nicht mit Schinken oder Käse aus Little Italy füllen. Sie dürfen folgende Produkte nach Deutschland mitbringen:

Alkohol und alkoholische Getränke

Wie viel Alkohol und alkoholische Getränke Sie mitbringen dürfen, hängt von der Art des Alkohols ab. Sie können, sofern Sie mindestens 17 Jahre alt sind, diese Produkte abgabefrei mitbringen:

  • 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22-prozentigem Alkoholgehalt oder
  • 2 Liter Alkohol mit höchstens 22-prozentigem Alkoholgehalt oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
  • 4 Liter nicht schäumende Weine und
  • 16 Liter Bier

Tabakwaren

Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind, dann dürfen Sie die folgenden Produkte einführen:

  • 200 Zigaretten oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 Gramm Rauchtabak oder
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren

Arzneimittel

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf und in dementsprechenden Mengen dürfen abgabefrei eingeführt werden.

Hoverboard/ E-Board/ Balance Board

Die meisten Fluggesellschaften verbieten das Mitnehmen von sogenannten Hoverboards, sowohl im Koffer, als auch als Handgepäck. Da die Lithium-Ionen-Batterien 100 Wattstunden überschreiten, gelten die Boards als Gefahrengut und sind deshalb verboten.

War dieser Artikel nützlich? Empfehlen Sie diesen Artikel weiter, indem Sie mir eine Bewertung geben:

Durch Benutzen dieser Webseite, stimmen Sie der Nutzung von Cookies und der Datenschutzrichtlinie zu. Lesen Sie hier mehr.

Für meinen Newsletter anmelden