Rückkehr aus New York – Zoll und Steuern
Bei der Rückkehr aus New York sollten Sie beachten, was und wie viel Sie zollfrei mitbringen dürfen, es gelten nämliche strenge Zollbestimmungen. Bringen Sie also nicht zu viel aus Ihrem New York Urlaub zurück! Egal ob ein Designermantel von Macy’s oder elektronische Geräte oder Gadgets, generell gilt, dass die Reisemitbringsel nur für den persönlichen Gebrauch, Verbrauch oder als Geschenk bestimmt sein dürfen. Die Reisefreimenge, sprich der Warenwert, den Sie abgabefrei nach Deutschland einführen dürfen, beträgt 430 Euro pro Person (bei Jugendlichen unter 15 Jahren 175 Euro). Stellen Sie also vor Ihrem Abflug sicher, dass Sie nicht über diesen Wert eingekauft haben. Dann können Sie guten Gewissens den Ankunftsbereich in Deutschland durch den grünen Ausgang verlassen. Es empfiehlt sich übrigens die Kassenzettel aufzuheben, sodass Sie bei einer möglichen Stichprobe beweisen können, dass Sie unter der Reisefreimenge geblieben sind.
Eric's Index
Was passiert, wenn ich die Reisefreimenge überschreite?
Sollte Sie in New York groß eingekauft haben, dann überschreiten Sie schnell die 430 Euro Reisefreimenge. Sie müssen in solch einem Fall eine Einfuhrabgabe verrichten, das heißt, Sie müssen einen Importzoll bezahlen. Wenn Sie für Ihre Einkäufe nicht mehr als 700 Euro pro Person ausgegeben haben, dann wird ein pauschalisierter Abgabesatz von 17,5% des Warenwerts fällig. Sollten Sie selbst diese Grenze überschritten haben, wird jeweils der Zollsatz für die eingeführten Waren, die Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer berechnet und fällig. Denken Sie also daran, wenn Sie zum Shoppen in New York unterwegs sind.
Was kann ich nach Deutschland mitbringen?
Sie können von (Designer-) Kleidung, Schuhen, Taschen bis hin zu Schmuck, Parfüm, Spielzeug, Souvenirs und elektronischen Geräten und Gadgets alles mit nach Deutschland bringen. Allerdings nur so lange der Wert der Einkäufe unter 430 Euro liegt, sonst müssen Sie, wie oben beschrieben, einen Importzoll bezahlen. Die Einfuhr von Lebensmitteln, Alkohol, Tabakwaren und Arzneimitteln ist grundsätzlich zugelassen, aber es gibt zahlreiche Einschränkungen, unter anderem auch was die Menge betrifft.
Generell verboten sind: Kartoffeln, Kaviar vom Stör, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Fleischerzeugnisse, Milch, Milcherzeugnisse, Eier) und Wildpilze (Speisepilze bis zu 2 kg sind dagegen zugelassen). Deshalb können Sie Ihren Koffer nicht mit Schinken oder Käse aus Little Italy füllen. Vermeiden Sie auch das mitbringen von verbotenen Gegenständen, wie Souvenirs, welche aus gefährdeten Tierprodukten hergestellt wurden.
Sie dürfen folgende Produkte nach Deutschland mitbringen:
🥪 Lebensmittel
Sie können die folgenden Lebensmittel nach Deutschland einführen:
- Bis zu 5kg frische Erzeugnisse
- Bis zu 2kg andere Erzeugnisse
Es gibt allerdings weitere Regelungen für die Einfuhr von frischen Lebensmitteln und manchem Obst und Gemüse und für den eigenen Gebrauch sein, bitte informieren Sie sich also eigenständig.
🍾 Alkohol und alkoholische Getränke
Wie viel Alkohol und alkoholische Getränke Sie mitbringen dürfen, hängt von der Art des Alkohols ab. Sie können, sofern Sie mindestens 17 Jahre alt sind, diese Produkte abgabefrei mitbringen:
- 1 Liter Spirituosen mit mehr als 22% Alkoholgehalt oder
- 2 Liter Alkohol mit höchstens 22% Alkoholgehalt oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und
- 4 Liter nicht schäumende Weine und
- 16 Liter Bier
Sie können die Menge aufteilen, sodass Sie z.B. 1 Liter nicht schäumenden Wein und einen halben Liter Spirituosen mitbringen.
🚬 Tabakwaren
Wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind, dann dürfen Sie die folgenden Produkte einführen:
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 Gramm Rauchtabak oder
- eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Sie können diesen Freibetrag aufteilen. Sie könnten also z.B. 100 Zigaretten und 25 Zigarren mitbringen (beides die Hälfte Ihrer Freimenge).
Arzneimittel
Arzneimittel für den persönlichen Bedarf und in dementsprechenden Mengen dürfen abgabefrei eingeführt werden.
🔋 Lithium-ion Batterien
Lithium-Ionen-Batterien werden häufig als integrierte Batterien in elektronischen Geräten wie Telefonen, Laptops und Kameras verwendet. Natürlich dürfen Sie kleine Unterhaltungselektronik mitnehmen. Solange sie einen Lithium-Akku mit bis zu 100 Wh haben, können sie entweder im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wobei Handgepäck empfohlen wird. Wenn Sie sie in Ihr aufgegebenes Gepäck geben, müssen sie vollständig ausgeschaltet sein.
Bestimmte elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus, wie z. B. E-Zigaretten, müssen immer im Handgepäck mitgeführt werden und sind im aufgegebenen Gepäck verboten. Des Weiteren sind manche Geräte, welche größere Batterien haben, nicht erlaubt, weder im Handgepäck noch im aufgegebenen Gepäck, wie u.a. Hover Boards.
🔌 Power banks
Powerbanks enthalten ebenfalls eine Lithium-Ionen-Batterie. Für das Mitführen von Powerbanks in Flugzeugen gibt es spezielle internationale Vorschriften:
- Sie können zwei Powerbanks pro Person mitnehmen.
- Diese sollten zusammen eine maximale Kapazität von 27.000 mAh (100Wh) haben.
- Sie müssen sie im Handgepäck mitnehmen.
- Wahrscheinlich müssen Sie sie bei der Sicherheitskontrolle herausnehmen.
Wenn Sie eine Powerbank mit größerer Kapazität mitnehmen möchten, informieren Sie sich am besten über die Bestimmungen Ihrer Fluggesellschaft, da die Richtlinien unterschiedlich sein können.
Fragen, die andere gestellt haben
War dieser Artikel nützlich? Empfehlen Sie ihn weiter, indem Sie mir eine Bewertung geben: